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Steinschlag reparieren / Frontscheibe wechseln – Symptome, Reparatur / Austausch & Kosten einfach erklärt!

Wichtige Erfahrungswerte im Überblick
  • Der Großteil aller Glasschäden an einer Frontscheibe bzw. Windschutzscheibe ist initial auf Steinschläge zurückzuführen. Die bspw. durch kleine Steinchen oder Rollsplit entstandenen Krater können sich anschließend ausbreiten und zu größeren Rissen führen. Ursache hierfür können bspw. Temperaturschwankungen oder das Durchfahren von Schlaglöchern sein.
  • Ein Steinschlag in der Frontscheibe kann grundsätzlich repariert werden. Verboten ist dies jedoch unter anderem dann, wenn sich der Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers befindet. Dann muss die Frontscheibe komplett ersetzt werden. Wichtig ist es, den Steinschlag zeitnah von einem Spezialisten beurteilen zu lassen.
  • Mit welchen Kosten du rechnen musst und wann die Reparatur ein Fall für die Versicherung ist, erfährst du im folgenden Ratgeber.
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Sofortmaßnahmen bei Steinschlägen

Bemerkst du einen Steinschlag, solltest du schnell handeln. Ideal ist es, ein sogenanntes „Scheibenpflaster“ (siehe bspw. hier bei Amazon*) zu verwenden. So schaffst du eine effektive Barriere vor eintretender Feuchtigkeit und Schmutz und steigerst die Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden ohne Wechsel der Scheibe repariert werden kann.

Außerdem werden dadurch die Scheibenwischer geschützt. Hast du kein „Scheibenplaster“ zur Hand, kannst du zunächst auch durchsichtiges Klebeband verwenden.

Danach solltest du zeitnah in eine KFZ-Werkstatt oder zu einem Fahrzeugglasspezialisten fahren, um den Schaden beurteilen zu lassen. Dort wird entschieden, ob der Steinschlag repariert werden kann, oder ob die Scheibe ersetzt werden muss.

Folgen eines ignorierten Steinschlags

Ignorierst du den Schaden, kann der Steinschlag – bspw. beim Durchfahren eines Schlaglochs oder durch Temperaturschwankungen – für großflächige Risse sorgen. Dann muss die Scheibe in der Regel komplett ersetzt werden und eine Reparatur ist nicht mehr möglich.

Auch wenn der Riss dann auf einen Steinschlag zurückgeführt werden kann und die Versicherung zahlt, fällt die festgelegte Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung an. Oftmals sind das mindestens 150,- Euro. Besteht keine Teilkaskoversicherung, musst du die neue Scheibe inkl. Einbau komplett selbst zahlen.

Befindet sich der Schaden im Sichtbereich des Fahrers und fällt dies im Rahmen einer Polizeikontrolle auf, kann zudem ein Bußgeld in Höhe von 90,- Euro und ein Punkt in Flensburg verhängt werden. 

Hauptuntersuchung trotz Steinschlag?

Handelt es sich um einen Steinschlag im Sichtbereich des Fahrers, wird die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Gleiches gilt bei größeren Rissen in der Scheibe.

Kleine Steinschläge außerhalb des Sichtbereichs werden in der Regel als geringfügiger Mangel eingestuft und haben keine Auswirkung auf das Bestehen der Hauptuntersuchung.

Reparatur oder Wechsel der Frontscheibe?

Kleiner Steinschlagschäden an Frontscheiben können grundsätzlich repariert werden. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Trifft eines der nachfolgend genannten Ausschlusskriterien nicht zu, muss die Frontscheibe ersetzt werden.

  • Schaden befindet sich nicht im Sichtfeld des Fahrers
  • Schaden ist kleiner als eine Zwei-Euro-Münze
  • Schadensstelle ist mindestens 10cm vom Rand der Scheibe entfernt
  • Zwischenfolie und Innenscheibe sind nicht beschädigt
  • Aus dem Schaden sind noch keine Risse über die Scheibe entstanden

Ob eine Reparatur oder ein Wechsel der Scheibe die bessere Wahl ist, muss gemeinsam mit der Werkstatt entschieden werden. Ist unklar, ob eine Reparatur erfolgreich verläuft, kann auch ein Reparaturversuch vereinbart werden. Gelingt dieser nicht, wird die Scheibe ersetzt. Klär vorab jedoch, wer für welchen Teil der Kosten aufkommt.

Muss die Scheibe ausgetauscht werden und hat das Fahrzeug ein Kamerasystem verbaut (bspw. für Verkehrszeichenerkennung, Spurhalteassistent etc.), muss dieses anschließend mit einem speziellen Gerät nach Herstellervorgaben neu kalibriert werden.

So ist das Sichtfeld des Fahrers definiert
Tritt der Schaden im Sichtfeld des Fahrers auf, ist eine Reparatur der Frontscheibe gesetzlich verboten, da durch das Spezialharz bspw. leichte „Verzerrungen“ des Sichtfeldes verursacht werden könnten. Das Sichtfeld ist ausgehend vom Lenkradmittelpunkt rund 30cm breit. In der Höhe erfolgt die Begrenzung durch den Funktionsbereich der Scheibenwischer. Um genau beurteilen zu können, ob sich ein Schaden innerhalb des Sichtfeldes befindet oder nicht, wird eine spezielle Schablonen auf die Scheibe aufgelegt.

So werden Steinschläge an der Frontscheibe repariert

Ist eine Reparatur möglich, erfolgt zunächst eine gründliche Reinigung der betroffenen Stelle. So können unter anderem verbliebene Glassplitter entfernt werden. Anschließend wird der Steinschlag so bearbeitet, dass das Reparaturharz später optimal eindringen kann und ein guter Zusammenhalt zwischen Harz und Scheibe gewährleistet ist.

Mithilfe einer Vakuumpumpe wird danach die Luft aus der betroffenen Stelle gesaugt. Danach kann der Steinschlag mithilfe eines Spezialharzes aufgefüllt werden. Die abschließende Aushärtung erfolgt mithilfe einer UV-Lampe. Im letzten Schritt werden Rückstände entfernt und die Scheibe gereinigt.

Je nach Lichteinfall ist die Reparaturstelle meist noch als solche erkennbar. Allerdings ist dies unproblematisch, wenn dies außerhalb des Sichtbereichs ist. Wichtig ist, dass die Stabilität der Scheibe gewährleistet ist und an dieser Stelle keine Risse mehr entstehen können. 

Insgesamt werden hierfür rund 30 Minuten benötigt. Danach kann mit dem Auto direkt wieder gefahren werden. 

Gut zu wissen
Übrigens: Durch den hohen Druck, mit welchem das Harz eingebracht wird, können sich eventuelle Risse (speziell im Randbereich) auch vergrößern. Eine 100%ige Garantie, dass die Reparatur erfolgreich verläuft, hat man nie.
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Was kostet es, die Frontscheibe reparieren bzw. wechseln zu lassen?

Eine Steinschlagreparatur dauert meist rund 30 Minuten und verursacht Gesamtkosten in Höhe von rund 80,- bis 150,- Euro. Besitzt das Auto eine Teilkaskoversicherung, werden die Kosten in der Regel vollständig von der Versicherung getragen.

Ist keine Reparatur des Steinschlages möglich, muss die Frontscheibe ersetzt werden. Aufgrund der höheren Gesamtkosten wird dann eine Selbstbeteiligung fällig. Hier fallen – je nach Versicherungskonditionen – meist zwischen 0,- und 450,- Euro an. Typisch ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,- Euro. 

Meist wird dabei eine Direktabrechnung zwischen Werkstatt und Versicherung vorgenommen, sodass du die Reparaturkosten nicht auslegen muss.

Gut zu wissen
Melde den Steinschlagschaden immer schon vor der Reparatur bei deiner Versicherung. Teilweise gibt es nämlich vertraglich vorgeschriebene Vorgaben bei der Auswahl der Werkstatt, welche du beachten musst. Anderenfalls kann es vorkommen, dass die Kosten nicht (vollständig) übernommen werden.

Anders ist es, wenn keine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung besteht. Dann fallen für den Einbau einer neuen Scheibe üblicherweise Gesamtkosten zwischen 400,- bis 1.000,- Euro an, die selbst zu zahlen sind. Die Materialkosten variieren je nach Fahrzeugmodell und eventueller Ausstattung (bspw. Heizdrähte, bestimmte Sensoren etc.)

Spare nicht bei den Materialkosten und lass nur hochwertige Markenscheiben in Erstausrüsterqualität verbauen. Bekannte Hersteller sind unter anderem Sekurit oder Pilkington.

Es lohnt sich im Übrigen nicht, gebrauchte Frontscheiben vom Schrottplatz zu organisieren. Hier ist die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung beim Ausbau – selbst bei gutem Zustand der Scheibe – sehr hoch. 

Material / Dienstleistunggeschätzte Preise
Reparatur der Frontscheibe 80,- bis 150,- Euro
Neue Frontscheibe inkl. Einbau400,- bis 1.000,- Euro
Alle Preise verstehen sich als grobe Richtwerte inklusive der Mehrwertsteuer und können selbstverständlich abweichen.

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Ändert sich durch die Inanspruchnahme meiner Teilkasko etwas an meinem Schadensfreiheitsrabatt?

Wird die Steinschlagreparatur oder der Wechsel der Frontscheibe über die Teilkasko-Versicherung reguliert, hat dies keine Auswirkungen auf deinen Schadensfreiheitsrabatt. Wichtig ist, dass du den Schaden der Werkstatt meldest, bevor die Reparatur oder ein eventueller Scheibenwechsel durchgeführt wird.

Kann ich die Frontscheibe auch selbst reparieren?

Auch wenn es online zahlreiche DIY-Reparatursets gibt, raten wir von einer eigenständigen Reparatur aus Sicherheitsgründen ab. Denn nicht selten kommt es während solcher Reparaturversuche zu weiteren Rissen, die eine Reparatur nicht mehr möglich machen und dann den Austausch der Scheibe erfordern.

Andere typische Schadensbilder an der Frontscheibe / Windschutzscheibe

Unabhängig von Steinschlägen und daraus resultierenden Rissen gibt es auch noch andere Schadensbilder, die einen Austausch der Frontscheibe erforderlich machen.

So können durch verschlissene Scheibenwischer feine Kratzer auf der Frontscheibe entstehen, wodurch die Sicht bei tiefstehender Sonne oder in der Dunkelheit (Gegenverkehr mit Abblendlicht) beeinträchtigt wird. Nicht selten muss die Scheibe dann ersetzt werden.

Bei älteren Fahrzeugen kann es außerdem vorkommen, dass sich die durch eine Folie verklebten Scheibenteile lösen und für einen weißen Schleier im Randbereich der Scheibe sorgen. Hier hilft dann ebenfalls nur noch der Austausch der Scheibe.

Ist eine beheizbare Frontscheibe verbaut und beschlägt diese schneller als üblich, kann dies auf einen Defekt der Scheibenheizung hindeuten. Je nach genauer Problemursache ist auch dann ein Wechsel der Scheibe erforderlich.

Ein weiteres typisches Anzeichen einer beschädigten Frontscheibe ist es, wenn die Wischerblätter sehr schnell verschleißen. Dies äußert sich vor allem durch Schlieren beim Wischen der Scheibe. Hier sollte immer die genaue Ursache gesucht und beseitigt werden. 

Übrigens
Handelt es sich um einen Schaden an einer Seiten- oder Heckscheibe, wird die betroffene Scheibe komplett ersetzt. Eine Reparatur ähnlich wie an Frontscheiben ist hier nicht möglich. Meist gehen diese Scheiben ohnehin direkt kaputt, da sie nicht aus Verbundglas bestehen.
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